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   BVerwG, 28.02.1980 - 7 B 232.79   

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BVerwG, 28.02.1980 - 7 B 232.79 (https://dejure.org/1980,2042)
BVerwG, Entscheidung vom 28.02.1980 - 7 B 232.79 (https://dejure.org/1980,2042)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Februar 1980 - 7 B 232.79 (https://dejure.org/1980,2042)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Aufklärungspflicht durch das Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 06.07.1979 - 7 C 26.76
    Auszug aus BVerwG, 28.02.1980 - 7 B 232.79
    Abgesehen davon ist auch nicht ersichtlich, daß in einem solchen Verfahren rechtliche Gesichtspunkte zutage treten könnten, die nicht schon durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur krankheitsbedingten Prüfung (vgl. zuletzt Urteil des beschließenden Senats vom 6. Juli 1979 - BVerwG 7 C 26.76 -) geklärt sind.
  • BVerwG, 02.08.1984 - 7 B 129.84

    Umfang der Obliegenheit eines Prüflings zur unverzüglichen Geltendmachung der

    Die Beschwerde meint, das Berufungsurteil weiche von dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1980 - BVerwG 7 B 232.79 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 125) ab, dem der Gedanke zugrunde liege, daß eine nachträgliche Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit dann nicht ausgeschlossen sei, wenn der Prüfling sich infolge einer krankheitsbedingten Fehleinschätzung seiner Prüfungsfähigkeit zum Prüfungsantritt entschlossen habe.
  • BVerwG, 07.05.1986 - 7 B 79.86

    Zulassung zur zweiten Wiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung

    Die Beschwerde macht geltend, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 1980 - BVerwG 7 B 232.79 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 125) und vom 11. November 1975 - BVerwG 7 B 72.74 - (Buchholz a.a.O. Nr. 68) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).
  • VG Arnsberg, 05.02.2014 - 10 K 3360/12

    Widerspruch gegen die im Abgangszeugnis eines Berufskollegs erteilten Noten in

    vgl. zur entsprechenden Rügepflicht bei einer Prüfung BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 1980 - 7 B 232/79 -, sowie zur Pflicht eines Schülers bzw. seiner Erziehungsberechtigten, rechtzeitig auf eine Minderung seiner Leistungsfähigkeit hinzuweisen OVG NRW, Beschluss vom 10. Mai 2002 - 19 A 1716/02 - ; sowie Beschluss vom 6. September 2013 - 6 B 808/13 -, juris, Rn. 23; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Band 2, 4. Aufl. 2004, Rn. 138.
  • FG Rheinland-Pfalz, 24.08.1999 - 2 K 1316/99
    Bei dieser Sachlage widerspräche es dem Grundsatz der Chancengleichheit, den Kläger nach seinem Mißerfolg zusätzlich zu prüfen (vgl. u. a. BVerwG, Beschluß vom 28. Februar 1980 - 7 B 232.79 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 125).
  • BVerwG, 19.05.1993 - 6 B 73.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Das Urteil beruht auch nicht auf einer Abweichung von dem Beschluß vom 28. Februar 1980 - BVerwG 7 B 232.79 - (Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 125).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.10.1993 - 3 M 43/93

    Prüfling; Klausurtermin; Versäumnis; Wiederholungsmöglichkeit

    Nachträglich kann eine Prüfungsunfähigkeit dann ausnahmsweise berücksichtigt werden, wenn der Prüfling sich trotz Krankheit ohne eigenes Verschulden insbesondere in Unkenntnis oder krankheitsbedingter Fehleinschätzung seiner wahren gesundheitlichen Verfassung der Prüfungssituation ausgesetzt hat (BVerwG, Beschl. v. 28.02.1980 7 B 232.79 , Buchholz 421.0 Nr. 125; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, 2. Aufl., Rdnr. 329 m. w. N.).
  • VG Meiningen, 29.05.1997 - 8 E 530/97

    Prüfungsrecht einschl. der zweiten Staatsprüfungen und der Anerkennung

    Es widerspräche dem Grundsatz der Chancengleichheit, einen Prüfling, der sich der Prüfung in der Hoffnung stellt, trotz seiner für ihn erkennbar fehlenden oder erheblich eingeschränkten Prüfungsfähigkeit das Examen zu bestehen, im Falle des Mißlingens zusätzlich zu prüfen (BVerwG, Beschluß vom 28.02.1980, 7 B 232.79, Buchholz 421.0 Nr. 125; Niehues, Schul- und Prüfungsrecht, Rdnr. 164).
  • VG München, 06.05.2008 - M 3 K 07.2043

    Nachträglicher Prüfungsrücktritt; Prüfungsunfähigkeit

    Dies ist ohne weiteres der Fall, wenn der Prüfling seine gesundheitliche Beeinträchtigung kennt und das Risiko eines Misserfolgs auf sich nimmt (vgl. BVerwG vom 28.2.1980 Az. 7 B 232.79; BVerwG vom 22.3.1963 Az. 7 C 141.61; BVerwG vom 3.5.1963 Az. 7 C 46.62).
  • FG Sachsen, 12.06.2002 - 6 K 278/01

    Erst drei Monate nach der Prüfung erklärter; mit Zahnschmerzen und

    Sie wäre jedenfalls unmittelbar nach Wiederherstellung der erforderlichen Einsichtsfähigkeit - so diese überhaupt beeinträchtigt war - aufgrund der sie treffenden Mitwirkungspflichten gehalten gewesen, sich fachärztlich untersuchen zu lassen (BVerwG-Beschluß vom 28. Februar 1980 7 B 232/79, Buchholz 421.0, Prüfungswesen Nr. 125).
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